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   LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99   

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https://dejure.org/2001,14378
LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99 (https://dejure.org/2001,14378)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.06.2001 - L 12 KA 517/99 (https://dejure.org/2001,14378)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - L 12 KA 517/99 (https://dejure.org/2001,14378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen hinsichtlich vertragszahnärztlicher Tätigkeit ; Rechtmäßige Wahl der statistischen Prüfmethode für Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Abrechnungsweise; Auf erster ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Die Beigeladene zu 1) führt zur Begründung ihrer Berufung aus, das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1996, Az.: 6 RKa 40/95, dargelegt, dass die Prüfgremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls im Rahmen ihres Ermessensspielraums zu entscheiden hätten, ob eine Beratung im Sinne von § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V statt einer Honorarkürzung in Betracht komme.

    Das BSG hat jedoch in der auch von der Beigeladenen zu 1) zitierten Entscheidung vom 19. Juni 1996 (SozR 3-2500 § 106 Nr. 35) ausdrücklich dargelegt, dass dem Wortlaut des § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB V ein genereller Grundsatz, wonach jeder Honorarkürzung eine gezielte Beratung im Sinne eines Rechtmäßigkeitserfordernisses vorauszugehen habe, nicht zu entnehmen sei.

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Er hat damit zugleich die zur Legitimation einer statistischen Vergleichsprüfung unerlässlichen Annahme gebilligt, dass die Gesamtheit aller (Zahn-)Ärzte im Durchschnitt gesehen wirtschaftlich behandelt, jedenfalls das Maß des Notwendigen und Zweckmäßigen nicht unterschreitet und dass deshalb der durchschnittliche Behandlungsaufwand der Arztgruppe grundsätzlich ein geeingeter Maßstab für die Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Angehörigen dieser Arztgruppe ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S.124).

    Diese Gesichtspunkte sind bereits auf der ersten Prüfungsstufe von Amts wegen mitzuberücksichtigen, also bereits vor der Feststellung eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S.125 f; Nr. 26 S.147 f; Nr. 27 S.154; Nr. 41 S.226, s.a. Urteile des Senates vom 20. September 2000, Az.: L 12 KA 511/99 und L 12 KA 528/99 sowie vom 10. November 1999, Az.: L 12 KA 501/98 und L 12 KA 502/98).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Die danach zulässigen Berufungen der Beigeladenen zu 1) und 2) sind jedoch unbegründet; der Bescheid des Beklagten vom 23. September 1998 (beschlossen am 8. Juli 1998), der allein Gegenstand des Rechtsstreites aus dem Bereich der vertrags- (zahn-)ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22 S.118), hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Die Beigeladene zu 1) ist aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch immer materiell beschwert (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S.64; BSG SozR 3-2500, § 106 Nr. 42 S.231; Urteil des Senats vom 26. Januar 2000, Az.: L 12 KA 510/98).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Die Berücksichtigung des Gesamtfallwertes sei seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Juli 1991, Az.: 6 RKa 12/89, zwingend gefordert.
  • LSG Bayern, 20.09.2000 - L 12 KA 511/99

    Kürzung des Quartalshonorars eines Zahnarztes wegen unwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Diese Gesichtspunkte sind bereits auf der ersten Prüfungsstufe von Amts wegen mitzuberücksichtigen, also bereits vor der Feststellung eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S.125 f; Nr. 26 S.147 f; Nr. 27 S.154; Nr. 41 S.226, s.a. Urteile des Senates vom 20. September 2000, Az.: L 12 KA 511/99 und L 12 KA 528/99 sowie vom 10. November 1999, Az.: L 12 KA 501/98 und L 12 KA 502/98).
  • LSG Bayern, 20.09.2000 - L 12 KA 528/99

    Rechtmäßigkeit festgesetzter Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Diese Gesichtspunkte sind bereits auf der ersten Prüfungsstufe von Amts wegen mitzuberücksichtigen, also bereits vor der Feststellung eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S.125 f; Nr. 26 S.147 f; Nr. 27 S.154; Nr. 41 S.226, s.a. Urteile des Senates vom 20. September 2000, Az.: L 12 KA 511/99 und L 12 KA 528/99 sowie vom 10. November 1999, Az.: L 12 KA 501/98 und L 12 KA 502/98).
  • LSG Bayern, 26.01.2000 - L 12 KA 510/98
    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 517/99
    Die Beigeladene zu 1) ist aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch immer materiell beschwert (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S.64; BSG SozR 3-2500, § 106 Nr. 42 S.231; Urteil des Senats vom 26. Januar 2000, Az.: L 12 KA 510/98).
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